Dies ein Bereich der EDV der leider immer noch ein Dasein fristet das nicht von jedem als Selbstverständlich angesehen wird. Heute sollte man sich Sicherheit verschaffen, da es heute Schadsoftware für fast jede Art von Hardware, wie dem PC, dem Handy oder  dem Tablet gibt. Dies kann bei besonders aggressiver Schadsoftware einen betrieblich Ausfall und erhebliche Probleme bedeuten. Datenbestände können beschädigt und sogar nicht mehr einsatzbereit sein.
Auch kann es großen Ärger bedeuten wenn Ihre Systeme missbraucht werden um sogenannte „Spammails“ zu verschicken. An dieser Stelle wird Sie der Gesetzgeber in die Pflicht nehmen. Auch Trojaner nisten sich auch gerne auf Systemen ein. Diese werden durch in der Software hinterlegte Mechanismen aktiviert. Diese sind nur schwer aufzuspüren und zu deaktivieren oder zu entfernen.

Auch die Neuerungen aus der DSGVO, weitere Informationen finden Sie weiter unten im Artikel

Ein ganz wichtiger Punkt ist die richtige Auswahl der Sicherheits-Hard- und Softwarekomponenten. Dies bedeutet auch eine Information/Ausbildung für diesen Bereich bei Ihren Mitarbeitern. Immer aktuelle Antimalware und bei Systemen mit mehrfachen Zugängen sollten Sie immer eine Hardware-Firewall betreiben. Eine solche Firewall schützt Ihr Netzwerk wirkungsvoll. Zu einem System mit Außenzugang gehört eine Sicherheitslösung inklusive einer  Hardware Firewall.

Warum ist die DSGVO wichtig?

Die Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) soll das Datenschutzrecht innerhalb der der Europäischen Union vereinheitlichen. Es soll sichergestellt werden, dass personenbezogene Daten geschützt werden. Der Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes ist dabei frei zu halten.

Wichtige Inhalte:
Es dürfen keine Daten mehr ohne Einverständnis der jeweiligen Person erhoben und gespeichert werden. Hierbei muss das Einverständnis der Person ausdrücklich aktiv erfolgen.

Daten dürfen ausschließlich Zweckgebunden verwendet werden, was bedeutet, wenn personenbezogene Daten beispielsweise für einen Kaufvertrag erhoben wurden, dürfen diese nicht anderweitig als für diesen Kaufvertrag genutzt werden. Dazu hat sich auch die Definition für Personen bezogener Daten erweitert. Hierunter fallen nicht nur Name, Adresse und Telefonnummer, sondern ebenfalls auch IP- und Mac-Adressen, Cookie IDs oder der hinterlegte digitale Fingerabdruck.

Es ergeben sich viele Neuerungen  bei der DSGVO, die Unternehmen zukünftig zu beachten haben. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen mit bis 4% des globalen Jahresumsatzes oder 20 Millionen EUR – dabei gilt der höhere Betrag als Grundlage.